AGB

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen der Somapharm AG

Sämtliche Verkäufe und Lieferungen führen wir ausschliesslich auf der Grundlage der nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen aus. Abweichende Bedingungen des Bestellers bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Aufträge werden erst durch unsere Bestätigung verbindlich. Wir können ohne Angabe von Gründen von einem Auftrag zurücktreten, falls anzunehmen ist, dass die Belieferung des Auftraggebers ein finanzielles Risiko für uns bedeutet.

1. Angebote:

Alle Angebote sind freibleibend, Liefermöglichkeit und Zwischenverkauf bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Gültigkeit der Angebote beträgt generell 3 Monate, ausser bei besonderen schriftlichen Absprachen.

2. Annullierungen:

Eine Annullierung fest erteilter Aufträge seitens des Käufers erfordert unser schriftliches Einverständnis.

3. Verkaufspreise:

Die Verkaufspreise verstehen sich in Schweizer Franken, freibleibend ab Baar, zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten. Ab einem Bestellwert von Fr. 300,00 liefern wir frei Haus.

4. Teillieferungen:

Teillieferungen sind zulässig. In diesem Fall berechnen wir nur einmalige Verpackungs- und Versandkosten für die erste Teillieferung. Alle weiteren Lieferungen erfolgen kostenfrei.

5. Versand:

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers.

6. Rücksendungen:

Bei Rücksendungen von Ware innerhalb 4 Wochen ab Lieferdatum behalten wir uns das Recht vor, eine Unkostengebühr von 20% des Warenwertes zu erheben.

7. Beanstandungen:

Beanstandungen jeglicher Art müssen sofort, jedoch spätestens 10 Tage nach Erhalt der Ware in schriftlicher Form erfolgen.

8. Zahlungsbedingungen:

Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum.
Reparaturen sind innerhalb 7 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen.
Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 10%.


9. Eigentumsvorbehalt:

Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Übertragungen von Ansprüchen Dritter auf unser Eigentum ist nicht statthaft.

10. Erfüllungs- und Gerichtsstand:

Erfüllungs- und Gerichtstand für Zahlungen und Lieferungen und für alle Rechtsansprüche und Pflichten aus Geschäften mit uns ist Zug/Baar. Für beide Vertragsteile gilt ausschliesslich das schweizerische Obligationsrecht als anwendbares Recht.

Baar, 01.01.2008